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Datum:  30.06.2010

Musterhygieneplan für Schulen

Kurzbeschreibung:  Sehr geehrte Damen und Herren, seit des Inkrafttretens des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 01.01.2001 haben Einrichtungen im Sinne des § 33 IfSG die Infektionshygiene einzuhalten und die hierzu notwendigen innerbetrieblichen Verfahrensweisen in einem Hygieneplan gemäß § 36 des IfSG festzulegen. Einrichtungen im § 33 sind definiert als Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten .... aber auch Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen. Der § 36 regelt ferner, dass die genannten Einrichtungen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen. Schwerpunktthemen der vom Landesgesundheitsamt erarbeiteten Musterhygienepläne sind allgemeine Vorgaben zum Reinigungskonzept, zur bedarfsweisen Flächendesinfektion, zur Händehygiene, zur Hygiene bei der Zubereitung und Abgabe von Speisen, zu hygienischen Risiken bei der Nutzung von Sporthallen und Schwimmbädern, zu Maßnahmen beim Auftreten übertragbarer Krankheiten, zur Hygiene beim Umgang mit Tieren und zur Trinkwasserhygiene. Die Musterhygienepläne werden auf unserer Homepage unter www.gesundheitsamt-bw als Download zur Verfügung gestellt. Der nun in der aktualisierten Form vorliegende Leitfaden soll Ihnen als Hilfestellung bei der Erstellung eines Hygieneplanes dienen. Mit freundlichen Grüßen Doris Reick Dr. med. Dipl.Biol. Doris Reick Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 93: Allgemeine Hygiene, Infektionsschutz Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart fon: 0711/90439300; fax: 0711/904-37305 mailto:doris.reick@rps.bwl.de

Musterhygieneplan

Musterhygieneplan Schulen 1005225_Endfassung

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