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Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind vielfältig. Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung (schwer)behinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

So wacht sie z.B. darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Rechtsvorschriften beachtet werden, beantragt Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere Maßnahmen der Prävention bei den zuständigen Stellen, nimmt Anregungen und Beschwerden von (schwer)behinderten Menschen entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf ihre Erledigung hin.

Darüber hinaus sind die Schwerbehindertenvertrauenspersonen Ansprechpartner für kranke, schwer- und/oder chronisch kranke Lehrkräfte; sie beraten die Kolleginnen und Kollegen bei allen Fragen zu Gesundheit und Beruf: 

  • Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz
  • stationäre Rehamaßnahmen und Kuren
  • Arbeitsversuch/Rekonvaleszenz
  • Dienstunfall
  • Dienstfähigkeit/Teildienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit
  • Beratung und Hilfe bei Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und beim 
  • Wderspruchs- und Klageverfahren
  • Beratung bei Änderungsanträgen
  • Ruhestandsregelungen für Schwerbehinderte. 

Für Lehrkräfte mit Dienstort im Landkreis Reutlingen: 

Dietmar R. Klein
Neuffenstraße 9
72827 Wannweil

Erreichbarkeit: 

Tel.: 07121-312051
Fax: 07121-506942

E-Mail: sbvghrslehrerkreisreutlingen@online.de

 Im Amt:

Uhlandstraße 15
72072 Tübingen
Zimmer 102 

Tel.: 07071-99902-210 

Für Lehrkräfte mit Dienstort im Landkreis Tübingen 

Herbert Seidler-Dehn
Neuer Weg 13
72108 Rottenburg 

Tel.: 07472-442682

E-Mail: seidler-dehn@t-online.de 

Im Amt 

s.o.


Vereinbarungen mit dem Staatlichen Schulamt Tübingen

Präventionsvereinbarungen gem. § 84 SGB IX

  1. Präventionsvereinbarung Staatliches Schulamt Tübingen 
  2. Prävention Anlage 1
  3. Prävention Anlage 2 
  4. Prävention Anlage 3
  5. Prävention Anlage 4
  6. Prävention Anlage 5
  7. Prävention Anlage 6
  8. Prävention Anlage 7
  9. Prävention Anlage 8

Integrationsvereinbarung gem § 83 SGB IX

  1. Integrationsvereinbarung

 

Wertvolle Informationen und Ratschläge zu Ihren Rechten und Nachteilsausgleichen als schwerbehinderter Mensch erhalten Sie auch zum Herunterladen unter 

www.schwerbehindertenvertretung-osa-tue.de und
www.schwerbehindertenvertretung-schule-bw.de